Zum Kurskalender

Häufige Fragen zur Brandschutz­ausbildung

Alle Fragen und Antworten zu Ausbildung, Brandschutzpass und Fortbildung auf einen Blick. Wählen Sie ein Thema oder öffnen Sie eine Frage, um die Antwort zu lesen.

Allgemeine Fragen zum Brandschutzpass

Wie lange ist mein Brandschutzpass gültig?

Für Brandschutzbeauftragte ist der Brandschutzpass fünf Jahre gültig. Für Brandschutzwarte und Mitglieder einer Brandschutzgruppe ist die Gültigkeit hingegen unbegrenzt.

Läuft mein Brandschutzpass nach 5 Jahren ab?

Für die Funktion als Brandschutzbeauftragter ja, wenn innerhalb der vorgesehenen Frist keine geeignete Fortbildung absolviert wird. Für Brandschutzwarte ist der Brandschutzpass dagegen unbegrenzt gültig.

Wie oft muss ich meinen Brandschutzpass verlängern?

Als Brandschutzbeauftragter müssen Sie spätestens innerhalb von fünf Jahren eine entsprechende Fortbildung absolvieren. Eine anrechenbare Fortbildung verlängert die Gültigkeit des Brandschutzpasses wieder um weitere fünf Jahre.

Mein Brandschutzpass ist abgelaufen. Was muss ich jetzt machen?

Wenn die für Brandschutzbeauftragte vorgeschriebene Fortbildung nicht rechtzeitig absolviert wurde, erlischt die Gültigkeit für die Funktion als BSB. Die Voraussetzungen können durch einen erneuten Besuch von Modul 2 wieder erlangt werden. Liegt die letzte Ausbildung bereits länger als zehn Jahre zurück, sind zusätzlich die erforderlichen Technik- und Nutzungsseminare zu wiederholen.

Gibt es eine Nachfrist, wenn mein Brandschutzpass gerade abgelaufen ist?

Die TRVB 117 O sieht eine tolerierbare Überschreitung der Fünfjahresfrist von bis zu sechs Monaten vor, etwa bei nicht regelmäßig angebotenen Fortbildungsveranstaltungen oder aus nachvollziehbaren Gründen wie Krankheit.

Welcher Kurs verlängert meinen Brandschutzpass?

Zur Verlängerung können insbesondere entsprechende Fortbildungsveranstaltungen bzw. anrechenbare Jour Fixes besucht werden. Auch freiwillig absolvierte Brandschutztechnik- oder Nutzungsseminare können bei Erfüllung der erforderlichen Mindestdauer als Fortbildung angerechnet werden.

Wie lange muss eine Fortbildung dauern, damit mein Brandschutzpass verlängert wird?

Eine Fortbildungsveranstaltung nach TRVB 117 O muss eine Mindestdauer von 360 Minuten aufweisen.

Gilt mein österreichischer Brandschutzpass auch in einem anderen Bundesland?

Ja. Der Brandschutzpass ist in allen österreichischen Bundesländern gültig. Bei einem Wechsel des Tätigkeitsortes müssen jedoch die jeweiligen landesgesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt werden.

Mehr zu diesem Ausbildungsthema →

Brandschutzwart-Ausbildung – BSW Modul 1

Welche Ausbildung brauche ich, um Brandschutzwart zu werden?

Für die Ausbildung zum Brandschutzwart ist Modul 1 nach TRVB 117 O erfolgreich zu absolvieren.

Wie lange dauert der Kurs zum Brandschutzwart?

Die Ausbildung umfasst mindestens 360 Minuten. Bei AH-SE wird der Brandschutzwart als Tageskurs angeboten.

Was lerne ich bei der Ausbildung zum Brandschutzwart?

Die Ausbildung umfasst unter anderem Grundlagen des organisatorischen Brandschutzes, rechtliche Grundlagen, Brandgefahren, Verhalten im Brandfall, Eigenkontrollen sowie Brennen und Löschen einschließlich praktischer Übungen mit Feuerlöschern.

Muss ich beim Brandschutzwart-Kurs eine Prüfung machen?

Ja. Die Ausbildung nach Modul 1 wird mit einer Erfolgskontrolle abgeschlossen.

Bekomme ich nach dem Brandschutzwart-Kurs einen Brandschutzpass?

Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt der Ausbildungsnachweis und die entsprechende Eintragung in den Brandschutzpass beziehungsweise bei einem Erstkursbesuch die Ausstellung eines Brandschutzpasses durch die anerkannte Ausbildungsinstitution.

Muss ich als Brandschutzwart meinen Brandschutzpass alle 5 Jahre verlängern?

Nein. Der Brandschutzpass ist für Brandschutzwarte unbegrenzt gültig. Brandschutzwarte müssen sich trotzdem regelmäßig, zumindest einmal innerhalb von fünf Jahren, fortbilden.

Kann ich nach dem Brandschutzwart-Kurs die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten machen?

Ja. Für die Grundausbildung zum Brandschutzbeauftragten werden Modul 1 und Modul 2 benötigt. Der Brandschutzwart-Kurs Modul 1 bildet daher die Grundlage für die weitere BSB-Ausbildung.

Mehr zu diesem Ausbildungsthema →

Brandschutzbeauftragter-Ausbildung – BSB Modul 2

Welche Ausbildung brauche ich, um Brandschutzbeauftragter zu werden?

Für die Grundausbildung zum Brandschutzbeauftragten sind Modul 1 und Modul 2 erforderlich. Zusätzlich müssen die für den jeweiligen Betrieb erforderlichen Brandschutztechnik- und Nutzungsseminare absolviert werden, damit die formale Befähigung vollständig erreicht wird.

Muss ich zuerst den Brandschutzwart machen, bevor ich Brandschutzbeauftragter werden kann?

Ja. Modul 1 ist Bestandteil der Grundausbildung zum Brandschutzbeauftragten. Danach folgt Modul 2.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten?

Die gesamte Grundausbildung aus Modul 1 und Modul 2 muss sich über mindestens drei Tage erstrecken. Bei AH-SE wird Modul 2 als Zweitageskurs angeboten.

Bin ich nach dem BSB-Kurs sofort vollständig ausgebildeter Brandschutzbeauftragter?

Nicht zwingend. Für die vollständige formale Befähigung müssen neben Modul 1 und Modul 2 auch die für den jeweiligen Betrieb erforderlichen Brandschutztechnik- und/oder Nutzungsseminare absolviert werden. Eine vorläufige Übernahme der BSB-Agenden ist nach positiver Absolvierung von Modul 1 und Modul 2 möglich.

Wie lange habe ich nach dem BSB-Kurs Zeit für die zusätzlichen Seminare?

Die erforderlichen Brandschutztechnik- und Nutzungsseminare müssen grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss von Modul 2 absolviert werden.

Mehr zu diesem Ausbildungsthema →

Technikseminar Brandmeldeanlagen – BMA

Brauche ich als Brandschutzbeauftragter einen Kurs für Brandmeldeanlagen?

Wenn Brandmeldeanlagen in den Wirkungsbereich des Brandschutzbeauftragten fallen, ist grundsätzlich das entsprechende Brandschutztechnikseminar erforderlich. Für bestimmte in der TRVB definierte kleinere Anlagen bestehen Ausnahmen.

Brauche ich das BMA-Seminar auch, wenn bei uns bereits jemand für die Brandmeldeanlage eingeschult ist?

Ja, grundsätzlich bleibt das zugeordnete Brandschutztechnikseminar für den Brandschutzbeauftragten erforderlich. Die TRVB stellt ausdrücklich klar, dass dies auch gilt, wenn für die betreffende Einrichtung bereits eine eingeschulte Person vorhanden ist.

Bis wann muss ich das BMA-Seminar machen?

Wenn das BMA-Seminar für den Betrieb erforderlich ist, ist es grundsätzlich innerhalb der ersten zwei Jahre nach Abschluss von Modul 2 zu absolvieren.

Kann ich mit dem BMA-Seminar meinen Brandschutzpass verlängern?

Ein freiwillig absolviertes Brandschutztechnikseminar kann als Fortbildung angerechnet werden und die Gültigkeit des Brandschutzpasses verlängern, sofern die erforderliche Mindestdauer erfüllt wird.

Mehr zu diesem Ausbildungsthema →

RWA- und Druckbelüftungsanlagen

Brauche ich als Brandschutzbeauftragter ein RWA-Seminar?

Wenn entsprechende Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bzw. technische Brandschutzeinrichtungen in den Wirkungsbereich des Brandschutzbeauftragten fallen, ist grundsätzlich das zugeordnete Brandschutztechnikseminar erforderlich. Die TRVB sieht für bestimmte Anlagen Ausnahmen vor.

Muss ich das RWA-Seminar machen, wenn bei uns bereits jemand für die Anlage zuständig ist?

Eine bereits für die Anlage eingeschulte Person ersetzt grundsätzlich nicht die dem Brandschutzbeauftragten zugeordnete Ausbildung.

Verlängert das RWA-Seminar meinen Brandschutzpass?

Ein freiwillig absolviertes Brandschutztechnikseminar kann bei Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen als Fortbildung angerechnet werden und damit die Gültigkeit des Brandschutzpasses verlängern.

Mehr zu diesem Ausbildungsthema →

N1 – Brandschutz für Hotels und besondere Personengefährdung

Welches Nutzungsseminar brauche ich als Brandschutzbeauftragter?

Das erforderliche Nutzungsseminar richtet sich nach der Nutzung und den Gefährdungen im Wirkungsbereich: N1 betrifft Nutzungen mit besonderer Personengefährdung, N2 Betriebe mit erhöhter Brandgefahr und N3 Betriebe mit besonderen Gefährdungen.

Wie viele Nutzungsseminare muss ich als Brandschutzbeauftragter machen?

Grundsätzlich ist je Brandschutzbeauftragtem ein Nutzungsseminar verpflichtend, sofern für den betreffenden Wirkungsbereich ein N-Seminar erforderlich ist. Bei einer späteren Änderung der Nutzung kann ein weiteres passendes Seminar erforderlich werden.

Welches Nutzungsseminar brauche ich für ein Hotel?

Beherbergungsstätten einschließlich Gastronomie sind in der TRVB dem N1-Seminar mit besonderer Personengefährdung zugeordnet.

Brauche ich als Brandschutzbeauftragter eines Hotels immer das N1-Seminar?

Nicht zwingend. Die TRVB sieht vor, dass der verpflichtende Besuch eines N-Seminars unter anderem bei Beherbergungsstätten mit bis zu 100 Betten entfallen kann.

Ist N1 auch für Schulen und Bürogebäude vorgesehen?

Ja. Die Kategorie N1 umfasst unter anderem Bildungseinrichtungen sowie Bürogebäude, außerdem Beherbergungsstätten, Wohnhausanlagen, Veranstaltungsstätten und Verkaufsstätten.

Mehr zu diesem Ausbildungsthema →

N2 – Brandschutz in Gewerbe und Industrie

Welches Nutzungsseminar brauche ich für einen Industrie- oder Gewerbebetrieb?

Für Gewerbe- und Industrieanlagen mit erhöhter Brandgefahr ist das N2-Seminar vorgesehen. Als Beispiele nennt die TRVB unter anderem holz- und papierverarbeitende Betriebe, gewerbliche Garagen, Logistikzentren und metallverarbeitende Betriebe.

Ist N2 auch für landwirtschaftliche Betriebe vorgesehen?

Ja. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden in der TRVB der Kategorie N2 zugeordnet.

Mehr zu diesem Ausbildungsthema →

N3 – Brandschutz in Krankenhäusern und Pflegeheimen

Welches Nutzungsseminar brauche ich für ein Krankenhaus oder Pflegeheim?

Krankenhäuser und Pflegeheime sind der Kategorie N3 mit besonderen Gefährdungen zugeordnet.

Für welche Betriebe ist das N3-Seminar noch vorgesehen?

Die TRVB nennt neben Krankenhäusern und Pflegeheimen auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie Justizanstalten und vergleichbare Einrichtungen.

Mehr zu diesem Ausbildungsthema →

Brandschutzpass verlängern und Fortbildung planen

Wo kann ich meinen Brandschutzpass verlängern lassen?

Die Verlängerung erfolgt über eine entsprechend anrechenbare Fortbildung. Die Bestätigung der Teilnahme und die Verlängerung des gültigen Brandschutzpasses werden durch die veranstaltende anerkannte Ausbildungsinstitution vorgenommen.

Muss ich für die Verlängerung des Brandschutzpasses wieder eine Prüfung machen?

Fortbildungsveranstaltungen sind von der schriftlichen Erfolgskontrolle ausgenommen.

Was lerne ich bei einer Fortbildung für Brandschutzbeauftragte?

Fortbildungsveranstaltungen behandeln fachspezifische brandschutztechnische Themen sowie Änderungen von Gesetzen und anerkannten Regeln der Technik.

Mehr zu diesem Ausbildungsthema →

Stand: 22. Oktober 2026. Maßgeblich sind die aktuelle TRVB 117 O und die Anforderungen Ihres Betriebs. Die Anwendung von Ausnahmen und die Anrechnung einer Fortbildung klären wir gerne mit Ihnen. TRVB 117 O beim Österreichischen Bundesfeuerwehrverband (einschließlich Änderungsdienst).