Ausbildung und Fortbildung · TRVB 117 O

N3 – Brandschutz in Krankenhäusern und Pflegeheimen

N3 behandelt Nutzungen mit besonderen Gefährdungen. Dazu zählen Krankenhäuser, Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Justizanstalten und vergleichbare Einrichtungen.

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Zu diesem Thema ist derzeit kein Kurs im Kalender veröffentlicht. Für die Auswahl einer passenden Ausbildung und für Terminanfragen erreichen Sie uns unter office@ah-se.at.

Häufige Fragen

Welches Nutzungsseminar brauche ich als Brandschutzbeauftragter?

Das erforderliche Nutzungsseminar richtet sich nach der Nutzung und den Gefährdungen im Wirkungsbereich: N1 betrifft Nutzungen mit besonderer Personengefährdung, N2 Betriebe mit erhöhter Brandgefahr und N3 Betriebe mit besonderen Gefährdungen.

Wie viele Nutzungsseminare muss ich als Brandschutzbeauftragter machen?

Grundsätzlich ist je Brandschutzbeauftragtem ein Nutzungsseminar verpflichtend, sofern für den betreffenden Wirkungsbereich ein N-Seminar erforderlich ist. Bei einer späteren Änderung der Nutzung kann ein weiteres passendes Seminar erforderlich werden.

Welches Nutzungsseminar brauche ich für ein Krankenhaus oder Pflegeheim?

Krankenhäuser und Pflegeheime sind der Kategorie N3 mit besonderen Gefährdungen zugeordnet.

Für welche Betriebe ist das N3-Seminar noch vorgesehen?

Die TRVB nennt neben Krankenhäusern und Pflegeheimen auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie Justizanstalten und vergleichbare Einrichtungen.

Stand: 22. Oktober 2026. Maßgeblich sind die aktuelle TRVB 117 O und die Anforderungen Ihres Betriebs. Die Anwendung von Ausnahmen und die Anrechnung einer Fortbildung klären wir gerne mit Ihnen. TRVB 117 O beim Österreichischen Bundesfeuerwehrverband (einschließlich Änderungsdienst).