Ausbildung und Fortbildung · TRVB 117 O

Brandschutzbeauftragter-Ausbildung – BSB Modul 2

Die Grundausbildung für Brandschutzbeauftragte besteht aus Modul 1 und Modul 2. Modul 2 vertieft den baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz. Je nach Betrieb kommen Technik- und Nutzungsseminare hinzu.

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Häufige Fragen

Welche Ausbildung brauche ich, um Brandschutzbeauftragter zu werden?

Für die Grundausbildung zum Brandschutzbeauftragten sind Modul 1 und Modul 2 erforderlich. Zusätzlich müssen die für den jeweiligen Betrieb erforderlichen Brandschutztechnik- und Nutzungsseminare absolviert werden, damit die formale Befähigung vollständig erreicht wird.

Muss ich zuerst den Brandschutzwart machen, bevor ich Brandschutzbeauftragter werden kann?

Ja. Modul 1 ist Bestandteil der Grundausbildung zum Brandschutzbeauftragten. Danach folgt Modul 2.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten?

Die gesamte Grundausbildung aus Modul 1 und Modul 2 muss sich über mindestens drei Tage erstrecken. Bei AH-SE wird Modul 2 als Zweitageskurs angeboten.

Bin ich nach dem BSB-Kurs sofort vollständig ausgebildeter Brandschutzbeauftragter?

Nicht zwingend. Für die vollständige formale Befähigung müssen neben Modul 1 und Modul 2 auch die für den jeweiligen Betrieb erforderlichen Brandschutztechnik- und/oder Nutzungsseminare absolviert werden. Eine vorläufige Übernahme der BSB-Agenden ist nach positiver Absolvierung von Modul 1 und Modul 2 möglich.

Wie lange habe ich nach dem BSB-Kurs Zeit für die zusätzlichen Seminare?

Die erforderlichen Brandschutztechnik- und Nutzungsseminare müssen grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss von Modul 2 absolviert werden.

Stand: 22. Oktober 2026. Maßgeblich sind die aktuelle TRVB 117 O und die Anforderungen Ihres Betriebs. Die Anwendung von Ausnahmen und die Anrechnung einer Fortbildung klären wir gerne mit Ihnen. TRVB 117 O beim Österreichischen Bundesfeuerwehrverband (einschließlich Änderungsdienst).