Ausbildung und Fortbildung · TRVB 117 O
RWA- und Druckbelüftungsanlagen
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Druckbelüftungsanlagen gehören zum technischen Brandschutz. Welche ergänzende Ausbildung benötigt wird, richtet sich nach den Anlagen im Wirkungsbereich des Brandschutzbeauftragten.
Kurse und Termine ansehenPassende Kurse und Termine
Zu diesem Thema ist derzeit kein Kurs im Kalender veröffentlicht. Für die Auswahl einer passenden Ausbildung und für Terminanfragen erreichen Sie uns unter office@ah-se.at.
Häufige Fragen
Brauche ich als Brandschutzbeauftragter ein RWA-Seminar?
Wenn entsprechende Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bzw. technische Brandschutzeinrichtungen in den Wirkungsbereich des Brandschutzbeauftragten fallen, ist grundsätzlich das zugeordnete Brandschutztechnikseminar erforderlich. Die TRVB sieht für bestimmte Anlagen Ausnahmen vor.
Muss ich das RWA-Seminar machen, wenn bei uns bereits jemand für die Anlage zuständig ist?
Eine bereits für die Anlage eingeschulte Person ersetzt grundsätzlich nicht die dem Brandschutzbeauftragten zugeordnete Ausbildung.
Verlängert das RWA-Seminar meinen Brandschutzpass?
Ein freiwillig absolviertes Brandschutztechnikseminar kann bei Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen als Fortbildung angerechnet werden und damit die Gültigkeit des Brandschutzpasses verlängern.
Stand: 22. Oktober 2026. Maßgeblich sind die aktuelle TRVB 117 O und die Anforderungen Ihres Betriebs. Die Anwendung von Ausnahmen und die Anrechnung einer Fortbildung klären wir gerne mit Ihnen. TRVB 117 O beim Österreichischen Bundesfeuerwehrverband (einschließlich Änderungsdienst).
