Ausbildung und Fortbildung · TRVB 117 O
Brandschutzpass verlängern und Fortbildung planen
Brandschutzbeauftragte müssen die Gültigkeit ihres Brandschutzpasses und die Fortbildungsfrist im Blick behalten. Für Brandschutzwarte gilt eine andere Regelung: Der Pass ist unbegrenzt gültig, regelmäßige Fortbildung bleibt dennoch erforderlich.
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Häufige Fragen
Wie lange ist mein Brandschutzpass gültig?
Für Brandschutzbeauftragte ist der Brandschutzpass fünf Jahre gültig. Für Brandschutzwarte und Mitglieder einer Brandschutzgruppe ist die Gültigkeit hingegen unbegrenzt.
Läuft mein Brandschutzpass nach 5 Jahren ab?
Für die Funktion als Brandschutzbeauftragter ja, wenn innerhalb der vorgesehenen Frist keine geeignete Fortbildung absolviert wird. Für Brandschutzwarte ist der Brandschutzpass dagegen unbegrenzt gültig.
Wie oft muss ich meinen Brandschutzpass verlängern?
Als Brandschutzbeauftragter müssen Sie spätestens innerhalb von fünf Jahren eine entsprechende Fortbildung absolvieren. Eine anrechenbare Fortbildung verlängert die Gültigkeit des Brandschutzpasses wieder um weitere fünf Jahre.
Mein Brandschutzpass ist abgelaufen. Was muss ich jetzt machen?
Wenn die für Brandschutzbeauftragte vorgeschriebene Fortbildung nicht rechtzeitig absolviert wurde, erlischt die Gültigkeit für die Funktion als BSB. Die Voraussetzungen können durch einen erneuten Besuch von Modul 2 wieder erlangt werden. Liegt die letzte Ausbildung bereits länger als zehn Jahre zurück, sind zusätzlich die erforderlichen Technik- und Nutzungsseminare zu wiederholen.
Gibt es eine Nachfrist, wenn mein Brandschutzpass gerade abgelaufen ist?
Die TRVB 117 O sieht eine tolerierbare Überschreitung der Fünfjahresfrist von bis zu sechs Monaten vor, etwa bei nicht regelmäßig angebotenen Fortbildungsveranstaltungen oder aus nachvollziehbaren Gründen wie Krankheit.
Welcher Kurs verlängert meinen Brandschutzpass?
Zur Verlängerung können insbesondere entsprechende Fortbildungsveranstaltungen bzw. anrechenbare Jour Fixes besucht werden. Auch freiwillig absolvierte Brandschutztechnik- oder Nutzungsseminare können bei Erfüllung der erforderlichen Mindestdauer als Fortbildung angerechnet werden.
Wie lange muss eine Fortbildung dauern, damit mein Brandschutzpass verlängert wird?
Eine Fortbildungsveranstaltung nach TRVB 117 O muss eine Mindestdauer von 360 Minuten aufweisen.
Gilt mein österreichischer Brandschutzpass auch in einem anderen Bundesland?
Ja. Der Brandschutzpass ist in allen österreichischen Bundesländern gültig. Bei einem Wechsel des Tätigkeitsortes müssen jedoch die jeweiligen landesgesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt werden.
Wo kann ich meinen Brandschutzpass verlängern lassen?
Die Verlängerung erfolgt über eine entsprechend anrechenbare Fortbildung. Die Bestätigung der Teilnahme und die Verlängerung des gültigen Brandschutzpasses werden durch die veranstaltende anerkannte Ausbildungsinstitution vorgenommen.
Muss ich für die Verlängerung des Brandschutzpasses wieder eine Prüfung machen?
Fortbildungsveranstaltungen sind von der schriftlichen Erfolgskontrolle ausgenommen.
Was lerne ich bei einer Fortbildung für Brandschutzbeauftragte?
Fortbildungsveranstaltungen behandeln fachspezifische brandschutztechnische Themen sowie Änderungen von Gesetzen und anerkannten Regeln der Technik.
Stand: 22. Oktober 2026. Maßgeblich sind die aktuelle TRVB 117 O und die Anforderungen Ihres Betriebs. Die Anwendung von Ausnahmen und die Anrechnung einer Fortbildung klären wir gerne mit Ihnen. TRVB 117 O beim Österreichischen Bundesfeuerwehrverband (einschließlich Änderungsdienst).
