Ausbildung und Fortbildung · TRVB 117 O

Technikseminar Brandmeldeanlagen – BMA

Das BMA-Seminar richtet sich an Brandschutzbeauftragte, in deren Wirkungsbereich eine Brandmeldeanlage liegt. Es ergänzt die Grundausbildung um das Verständnis der Anlage und der damit verbundenen Aufgaben.

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Häufige Fragen

Brauche ich als Brandschutzbeauftragter einen Kurs für Brandmeldeanlagen?

Wenn Brandmeldeanlagen in den Wirkungsbereich des Brandschutzbeauftragten fallen, ist grundsätzlich das entsprechende Brandschutztechnikseminar erforderlich. Für bestimmte in der TRVB definierte kleinere Anlagen bestehen Ausnahmen.

Brauche ich das BMA-Seminar auch, wenn bei uns bereits jemand für die Brandmeldeanlage eingeschult ist?

Ja, grundsätzlich bleibt das zugeordnete Brandschutztechnikseminar für den Brandschutzbeauftragten erforderlich. Die TRVB stellt ausdrücklich klar, dass dies auch gilt, wenn für die betreffende Einrichtung bereits eine eingeschulte Person vorhanden ist.

Bis wann muss ich das BMA-Seminar machen?

Wenn das BMA-Seminar für den Betrieb erforderlich ist, ist es grundsätzlich innerhalb der ersten zwei Jahre nach Abschluss von Modul 2 zu absolvieren.

Kann ich mit dem BMA-Seminar meinen Brandschutzpass verlängern?

Ein freiwillig absolviertes Brandschutztechnikseminar kann als Fortbildung angerechnet werden und die Gültigkeit des Brandschutzpasses verlängern, sofern die erforderliche Mindestdauer erfüllt wird.

Stand: 22. Oktober 2026. Maßgeblich sind die aktuelle TRVB 117 O und die Anforderungen Ihres Betriebs. Die Anwendung von Ausnahmen und die Anrechnung einer Fortbildung klären wir gerne mit Ihnen. TRVB 117 O beim Österreichischen Bundesfeuerwehrverband (einschließlich Änderungsdienst).